Kostenbezuschussung

Sie können eine Bezuschussung der Kosten bei Ihrer Krankenkasse beantragen. 

Eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse findet nicht statt. 

Im Folgenden sind die notwendigen Schritte aufgeführt.

1. 

Kontaktaufnahme mit Hausarzt/ärztin oder Facharzt/ärztin. 
Diese*r stellt Ihnen eine sogenannte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus. 
Ein Formular für eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung gibt es hier. 

2. 

Melden Sie sich telefonisch, per E-Mail oder über das Buchungstool zum Erstgespräch bei mir, damit ich Ihre Daten aufnehmen kann. 

3. 

Ich erstelle Ihnen einen Kostenvoranschlag für die Krankenkasse. 
Diesen reichen Sie zusammen mit der ausgefüllten ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung ein, um die anteilige Kostenerstattung zu beantragen. 
Wie viel die Krankenkasse bezuschusst, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

4.

Die Beratungseinheiten beginnen, wenn Sie die Kostenzusage Ihrer Krankenkasse mit einer genauen Kostenaufstellung bekommen haben (i.d.R. etwa 1-2 Wochen).

5. 

Am Ende aller Beratungseinheiten bekommen Sie eine Rechnung, die Sie erst einmal selbst zahlen. 

6. 

Die Rechnung sowie eine von mir ausgestellte Teilnahmebescheinigung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein, um die Kostenbezuschussung zu bekommen.

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